Ablauf einer Therapie

Kontaktaufnahme

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Verwenden Sie hierfür das Kontaktformular, senden mir eine Email oder rufen Sie mich während der telefonischen Sprechzeiten an. Bitte beachten Sie, dass ich während meiner Therapiestunden nicht ans Telefon gehen kann. Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht.

Ablauf bei gesetzliche versicherten Patient*innen

Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen

Zunächst finden erste Gespräche (bis zu 5 Sitzungen) für ein Kennenlernen statt. Hierbei wird abgewogen, ob eine ambulante Psychotherapie die passende Unterstützung darstellt. Je nach Alter findet das erste Gespräch nur mit dem Patienten, gemeinsam mit den Eltern oder mit den Eltern allein statt. Im Anschluss daran folgen bis zu 6 probatorische Sitzungen, in denen es um ein vertieftes Kennenlernen und um die Durchführung der Diagnostik geht. Am Ende der Probatorik wird über die Diagnose(n) und das geplante therapeutische Vorgehen aufgeklärt. Daraufhin kann die ambulante Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

Therapie

Eine Kurzzeittherapie umfasst insgesamt 24 Einzelsitzungen (+ 6 Bezugspersonenstunden). Eine Langzeittherapie umfasst 60 Einzelsitzungen (+ 15 Bezugspersonenstunden) und kann unter Umständen um weitere 20 Einzelsitzungen (+ 5 Bezugspersonenstunden) verlängert werden. Die Sitzungen finden in der Regeln im wöchentlichen Abstand statt und dauern 50 Minuten. Die Bezugspersonenstunden finden nach Absprache statt.

Ablauf bei privat versicherten Patient*innen

Probatorische Sitzungen

Bei privat versicherten Patient*innen wird direkt mit 5 probatorischen Sitzungen begonnen. Die probatorischen Sitzungen dienen dazu, dass wir uns besser kennenlernen. In diesen Stunden geht es darum, diagnostische Maßnahmen durchzuführen, die Symptomatik genauer zu erfassen und die Hintergründe zu besprechen. Darauf aufbauend werden dann gemeinsam die therapeutischen Schritte geplant.

Therapie

Auf Grundlage der Informationen aus der Diagnostik wird ein Therapieantrag an Ihre Krankenkasse gestellt, welcher von einem Gutachter bewilligt werden muss. Nach erfolgreicher Antragstellung findet eine psychotherapeutische Sitzung in der Regel einmal wöchentlich für 50 Minuten statt. Eine Kurzzeittherapie umfasst ca. 25 Therapiesitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60. Der Umfang der Therapie richtet sich nach ihrer jeweiligen Symptomatik.

Bei Selbstzahlern gibt es die größte Freiheit. Die Sitzungen werden je nach Bedarf vereinbart.