Kosten

Die Psychotherapiekosten (auch Kosten für ein Erstgespräch) richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine Einzelbehandlung (50 Minuten) wird ein Gebührenrahmen zwischen dem 2,8-fachen (122,40 Euro) und dem 3,5-fachen (153,00 Euro) Steigerungssatz vereinbart. Neben Kosten für Therapiestunden können weitere Kosten für Diagnostik, Befundberichte und andere Mehraufwendungen entstehen, die ebenfalls auf Grundlage der GOP abgerechnet werden. Die Kosten werden den Patient:innen am Monatsende in Rechnung gestellt. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger über die Kostenübernahme einer Psychotherapie. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen.

  • Private Krankenkassen

    Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel nach Bewilligung durch einen Gutachter die Kosten für eine Psychotherapie zumindest anteilig. Ob, und im welchem Umfang erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenkasse, um sich über die genauen Leistungen zu informieren und notwendige Formulare anzufordern. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

  • Gesetzliche Krankenkassen

    Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Störung bei gesetzlich versicherten Patient*innen von den Krankenkassen übernommen.

  • Beihilfe

    Die Beihilfe sowie private Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzung erstatten bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung in der Regel die vollen Kosten für eine Psychotherapie. Bitte wenden Sie sich an Ihre Beihilfestelle und lassen sich die notwendigen Formulare zusenden.

  • Selbstzahler

    Natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie selbst zu übernehmen. Die Kosten ergeben sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ihre Krankenversicherung erhält hierbei keine Informationen über die Aufnahme einer Psychotherapie.